
Die Bertelsmann-Stiftung und das Wirtschaftsforschungsinstitut Prognose schlagen Alarm:
In den Kitas fehlten schätzungsweise bis zum Jahr 2030 nahezu 230000 Erzieher, für Kita- und Grundschulkinder werde sich die Personallücke bereits 2025 auf bis zu 190000 Erzieher belaufen!
BMFSFJ Statistik sieht doppelten Bedarf
Nach einer Statistik des BMFSFJ hat sich die Bedarfslücke bei den Kita-Plätzen für unter Dreijährige von 2014 bis 2020 nahezu verdoppelt! Die Zahl der angebotenen Betreuungsplätze ist zwar gleichzeitig von 2014 bis 2020 kontinuierlich gewachsen, doch der Run auf die U-3-Kitaplätze ist weiter ungebrochen!
Diese wenigen Zahlen verdeutlichen das Dilemma der vorschulischen Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik. Die Argumentation für die Dringlichkeit des Kita-Ausbaus ist zweigleisig. Einerseits können die Talente bei Kindern nicht gefördert werden, wenn sie zu Hause bleiben müssen. Andererseits können ihre Mütter, häufig gut qualifiziert, nicht helfen, den Fachkräftemangel der Wirtschaft zu beheben.
Die Tatsache jedoch, dass eine „enorme Beschäftigungsexplosion“ auf dem Arbeitsmarkt der Erzieher stattgefunden hat - so das Bundesfamilienministerium - , wirft doch die Frage auf:
Warum herrscht bis heute immer noch dieser Personalnotstand in den Kindertagesstätten?
Auf diese naheliegende Frage gibt es drei wesentliche Antworten.
- Bei Frauen und Müttern hat sich ein Umdenken vollzogen. Sie wollen sich nicht mehr als Rabenmutter fühlen, wenn sie ihr Kind schon im Alter von unter 3 Jahren in die Kita geben. Deswegen ist hier seit 2008 die Betreuungsquote im Bundesdurchschnitt von 17.6 Prozent auf 35 Prozent im Jahr 2020 gestiegen.
- Inzwischen besteht der Wunsch nach Betreuung für dieses Kindesalter bei 48,7 Prozent der Eltern.
- Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Rechtsanspruch auf Kita-Platz
Im Zuge dieses Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz sollten bereits im Kita-Jahr 2013/2014 laut Angaben der Bundesländer voraussichtlich insgesamt rund 810000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung gestanden haben (Quelle: Die Bundesregierung).
Dieses Kontingent an Plätzen ist allerdings tatsächlich erst im Jahr 2020 erreicht worden, welches die heutige Not bei der Vergabe von Betreuungsplätzen erklärt!
Die Lage auf dem Bildungssektor für das Kita- und Grundschulalter wird sich noch verschärfen. Denn es ist ebenso der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler beschlossen worden, dieser soll aber erst stufenweise ab 2026 umgesetzt werden.
So könnte das Einklagen eines Kita-Platzes künftig mit zum Alltag von Eltern gehören, die ihre persönliche und berufliche Lebensplanung als junge Familie mit Kindern verwirklichen wollen.