Die Nachricht, dass ein Disziplinarverfahren eröffnet wurde oder bevorsteht, ruft oft große Besorgnis bei den Betroffenen hervor. Tatsächlich ist die Lage ernst. Wie ein erfahrener Rechtsanwalt helfen kann und warum eine frühe Beauftragung oft sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Im Disziplinarverfahren geht es häufig um die Existenz. Die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht ist in den meisten Fällen ratsam. Sprechen Sie uns gerne an.
Dr. Malte Brix, Rechtsanwalt
Warum einen Anwalt für Disziplinarrecht einschalten?
Sobald ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet wird, ist es ratsam, unverzüglich Herrn Dr. Brix als Anwalt für Disziplinarrecht zu konsultieren. Wir sind bundesweit tätig. Die Verfahren sind oft sehr formalisiert, und ein kleiner Fehler kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Ein erfahrener Experte kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass das Verfahren korrekt durchgeführt wird.
Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte im aktiven Dienst
Nach § 5 Abs. 1 BDG:
- Verweis, § 6 BDG
- Geldbuße, § 7 BDG
- Kürzung der Dienstbezüge, § 8 BDG
- Zurückstufung, § 9 BDG
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, § 10 BDG
Disziplinarmaßnahmen bei Beamten im Ruhestand
Nach § 5 Abs. 2 BDG:
- Kürzung des Ruhegehalts
- Aberkennung des Ruhegehalts
Warum Rechtsanwalt Dr. Malte Brix im Disziplinarverfahren?
Dr. Malte Brix ist auf Beamten- und Disziplinarrecht spezialisiert. Er verfügt über ein großes Netzwerk innerhalb des öffentlichen Dienstes und war selbst in verschiedenen Landes- und Bundesbehörden tätig. Als Lehrbeauftragter unterrichtet Dr. Malte Brix seit Jahren Beamte und Beamtinnen unter anderem im öffentlichen Dienstrecht.
In zahlreichen Disziplinarverfahren konnte er für seine Mandanten eine Einstellung oder zumindest eine milde Disziplinarmaßnahme erreichen. Die Vertretung erfolgt stets mit großem Engagement und Einsatz.
Disziplinarrecht einfach erklärt
Das Disziplinarrecht ist ein spezieller Teil des Verwaltungsrechts. Es betrifft Beamte, Soldaten und Richter, die gegen ihre Dienstpflichten verstoßen haben sollen. Hierbei handelt es sich um dienstrechtliche Verfahren, die unabhängig von strafrechtlichen Konsequenzen stattfinden können. Ziel eines Disziplinarverfahrens ist es, dienstrechtliche Verstöße zu ahnden und die Integrität des öffentlichen Dienstes zu wahren.
Das Disziplinarrecht unterteilt sich in das materielle und formelle Disziplinarrecht. Das materielle Disziplinarrecht behandelt das Dienstvergehen sowie die Disziplinarmaßnahmen. Das formelle Disziplinarrecht regelt Befugnisse, Zuständigkeiten und Ablauf des Verfahrens.
Der Ablauf eines Disziplinarverfahrens
Das Disziplinarverfahren folgt in der Regel einem strukturierten Ablauf:
- Einleitung des Verfahrens – durch den Dienstvorgesetzten oder die zuständige Disziplinarbehörde.
- Ermittlungen – die Behörde sammelt Beweise und befragt Zeugen.
- Anhörung des Betroffenen – Sie haben die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
- Entscheidung – die Disziplinarbehörde trifft eine Entscheidung, die von einer Verwarnung bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen kann.

Angebot von Dr. Malte Brix im Disziplinarverfahren
Mit Erfahrung und großem Einsatz steht Dr. Malte Brix Ihnen im Disziplinarverfahren an Ihrer Seite. Die Beratung umfasst alle Phasen des Disziplinarverfahrens und zielt stets darauf ab, die für Sie günstige Lösung zu finden.
Um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, nehme ich Kontakt mit dem Dienstherrn auf. Wenn nötig vertrete ich Sie selbstverständlich auch im Widerspruchsverfahren sowie in einem Klageverfahren. Im Disziplinarrecht sind auch gerichtliche Eilverfahren denkbar; insbesondere bei der sog. Suspendierung.
Vertretung bei Suspendierung
Bereits zu Beginn eines Disziplinarverfahrens oder nach einer Suspendierung macht die Hinzuziehung eines Experten Sinn!
Teilweise steht am Anfang eines Disziplinarverfahrens das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 66 S. 1 BBG bzw. § 39 S. 1 BeamtStG. Mit dieser Maßnahme wird der Beamte praktisch suspendiert. Gemeinsam besprechen wir, ob ein Vorgehen gegen diese vorläufige Maßnahme mittels Antrag an den Dienstherrn und/ oder gerichtlichem Eilverfahren empfehlenswert ist.
Vertretung im Anfangsstadium
Auch wenn Sie gerade erst erfahren haben, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll, kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein. So besteht die Gelegenheit, sehr früh auf die Behörde einzuwirken und mögliche Missverständnisse aus der Welt zu schaffen.
Vertretung im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren
Konnte eine Disziplinarmaßnahme nicht abgewendet werden, so vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren. Hier wird die behördliche Entscheidung überprüft und ggf. abgeändert oder aufgehoben.
Achtung: Wenn Sie eine Disziplinarverfügung oder gar eine Disziplinarklage erhalten haben, dann sind unbedingt Fristen zu beachten. Kontaktieren Sie hierzu schnellstmöglich einen Rechtsanwalt.
Fachanwalt für Disziplinarrecht - gibt es das überhaupt?
Das Disziplinarrecht ist ein Bereich des Verwaltungsrechts, weshalb der Fachanwalt für Verwaltungsrecht gleichzeitig auf das Disziplinarrecht spezialisiert ist. Dr. Malte Brix ist Experte für Disziplinarrecht und steht Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf! In Deutschland gibt es insgesamt zu Beginn des Jahres 2024 nur 1583 Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
FAQ - Anwalt für Disziplinarrecht
Im Jahr 2023 wurden nur bei ca. 0,4 % der Beamten des Bundes Dienstvergehen geprüft. Tatsächlich verhängt wurden Disziplinarmaßnahmen nur bei 0,13 % der Beamten des Bundes.
Ein Disziplinarverfahren bedarf einer zeitintensiven Betreuung. Es sind regelmäßig viele Besprechungen mit dem Betroffenen sowie die Sichtung von Akten erforderlich. Auch eine rechtliche Prüfung muss vorgenommen werden. Leider sind die Kosten für einen Anwalt im Disziplinarverfahren daher oft hoch.