Der Ablauf des Verfahrens im Verwaltungsrecht ist für Betroffene oft nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Wir geben Ihnen hier eine allgemeine Übersicht darüber, welche Phasen des Verfahrens es gibt und was es jeweils zu beachten gibt.

Grob lassen sich folgende Phasen bzw. Schritte im Verwaltungsrecht unterscheiden:

  • Antrag
  • Anhörung
  • Akteneinsicht
  • Bescheid
  • Widerspruch
  • Klage
  • Eilverfahren

Dabei ist zunächst eine wichtige Unterscheidung zu beachten. Die Behörde kann gem. § 22 VwVfG von Amts wegen oder aber auf Antrag tätig werden.

Antrag zum Teil erforderlich

In bestimmten Fällen beginnt das Verwaltungsverfahren mit dem Antrag einer Person oder Unternehmens. Ob ein Antrag erforderlich ist, ergibt sich aus der jeweiligen Vorschrift. Der Antrag ist an die zuständige Stelle zu richten und sollte nach Möglichkeit so gestellt werden, dass eine positive Bescheidung in Betracht kommt. Zwingend muss der Antrag klar zum Ausdruck bringen, welche Entscheidung der Behörde herbeigeführt werden soll.

Beispiele für Antrag an die Behörde

Beispiele für einen Antrag zu Beginn eines Verwaltungsverfahrens gibt es sehr viele. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Antragstellung. Besonders relevant sind dabei folgende Anträge:

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis
  • Antrag auf Subventionsleistungen
  • Antrag auf Befreiung von bestimmten Pflichten

Anhörung meist böses Erwachen

Oft erhalten Betroffene ein Anhörungsschreiben und erlangen erst dadurch von den Plänen der Verwaltung Kenntnis. Die Behörde kann in dem Schreiben zum Beispiel darauf hinweisen, dass sie plant eine bestimmte Maßnahme zu verhängen. Die Anhörung soll das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör wahren. Das Recht auf rechtliches Gehör folgt direkt aus der Verfassung und findet zum Beispiel in § 28 VwVfG seinen Niederschlag im Verfahrensrecht des Bundes. Es steht den Betroffenen meist frei, sich schriftlich oder mündlich zu äußern.

Bereits bei der Anhörung macht es häufig Sinn, sich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen und mit einer schriftlichen Stellungnahme an die Behörde heranzutreten. Die Behörde muss die vorgebrachten Punkten dann bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen.

Beispiel für Anhörung

Zum Beispiel wird Beamten mitgeteilt, dass ein Disziplinarverfahren gegen Sie eröffnet wurde und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Ein anderes Beispiel wäre die Anhörung eines Gewerbetreibenden zu einer geplanten Schließungsverfügung wegen Unzuverlässigkeit. In beiden Fällen kann eine fundierte Stellungnahme im besten Fall verhindern, dass überhaupt ein Verwaltungsakt erlassen wird.

Bescheid

Bescheid setzt konkrete Rechtsfolge fest

Mit einem Bescheid erhält der Betroffene am Ende eines Verwaltungsverfahrens die Entscheidung bzw. Anordnung der Behörde. Der Bescheid stellt regelmäßig einen Verwaltungsakt dar. Es existieren verschiedene gesetzliche Regelungen, so etwa in den §§ 35 ff. VwVfG Bund. Ein Verwaltungsakt ergeht regelmäßig schriftlich, dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Auch mündliche Verwaltungsakte sind denkbar.

Beachten Sie unbedingt die Frist für Widerspruch oder Klage. Nur dann kann verhindert werden, dass der Bescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar wird.

Beispiel für einen Bescheid

Der Bescheid könnte zum Beispiel die Festsetzung einer Geldbuße oder die Anordnung eines Baustopps beinhalten. Auch die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme oder die Gewerbeuntersagung erfolgen in Form eines Bescheids.

Widerspruch als erste Gegenmaßnahme

Meist muss gegen einen Bescheid Widerspruch erhoben werden, um die Bestandskraft zu verhindern. In einigen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren vollständig abgeschafft, weshalb dann direkt die Klage gegen den Bescheid zu erheben wäre.

Ist das Widerspruchsverfahren statthaft, so muss frist- und formgerecht Widerspruch erhoben werden.

Gericht

Gerichtliches Verfahren - Klage

Hat auch der Widerspruch keinen Erfolg oder ist ein Widerspruchsverfahren gar nicht statthaft, so können die behördlichen Entscheidungen gerichtlich überprüft werden. Hierzu ist Klage gegen den Ausgangs- und oder Widerspruchsbescheid zu erheben. Zuständig ist in der Regel das Verwaltungsgericht. Dieses Klageverfahren wird auch als Hauptsacheverfahren bezeichnet.

Für die Klage beim Verwaltungsgericht gibt es zahlreiche formelle und materielle Voraussetzungen. So muss die Klage erneut frist- und formgerecht erhoben und schließlich auch überzeugend begründet werden. Dabei gibt es im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Vergleich zu den Verfahren vor den Zivilgerichten zahlreiche Besonderheiten.

Gerichtliches Eilverfahren als weiteres Instrument

Das gerichtliche Eilverfahren kommt in Betracht, wenn der kurzfristige und irreparable Verlust einer Rechtsposition zu befürchten ist. Für das gerichtliche Eilverfahren, welches in verschiedenen Ausgestaltungen gibt, existieren zahlreiche Sonderregelungen.

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